Leistungsbewertung Deutsch

Die Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch bezieht sich auf die Lernfortschritte in den Sprachkompetenzen, wie sie in den verbindlichen Anforderungen am Ende von Klasse 4 als Perspektive für die Unterrichtsarbeit festgelegt sind. Jeder Leistungsbeurteilung gehen voraus:

 

  • eingehende Lernstandsananlysen
  • begleitende Lernbeobachtungen
  • die Festlegung von Zielen und darauf abgestimmter Unterricht in ständiger Wechselwirkung
  • die Würdigung von Fehlleistungen auch als Hinweise auf die Denkwege der Kinder und als Ansatzpunkte für weitere Förderung
  • die Rückmeldungen durch die Lehrkraft, verbunden mit Lernberatungen
  • die Rückmeldungen über Leistungen durch die Kinder untereinander, verbunden mit Beratungen.

 
Grundlage für die Bewertung nach einem längeren Zeitraum ist die Zusammenschau aller erbrachten Leistungen. Zu Grunde liegen dabei Arbeitsdokumente, Beobachtungen der Lernentwicklungen, Gespräche mit den Kindern über ihr Lernen. Fremd- und Selbsteinschätzung ergänzen sich dabei.

In den Lernentwicklungsberichten finden die Beobachtungen zur Lernentwicklung des Kindes und die Feststellungen über den Entwicklungsstand ihren Niederschlag.

Zeugnisse mit Zensurenteil weisen für das Fach Deutsch die Gesamtnote und drei Einzelnoten auf: für Deutsch (Gesamtnote - zusammenfassende Note, Teilbereiche allerdings nicht gleichgewichtig)

 

  • Sprachgebrauch
  • Lesen und
  • Rechtschreiben.
  • Sprachgebrauch fasst die Leistungen im mündlichen und im schriftlichen Sprachhandeln zusammen. Da beide Bereiche für die Sprachbildung gleich wichtig sind, werden sie in der Zeugnisnote gleichwertig berücksichtigt.

 
So weit für einen Notenbereich schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) vorliegen, werden neben ihren Ergebnissen die sonstigen Leistungen in der Zeugnisnote angemessen berücksichtigt.

Zu sonstigen Leistungen zählen 

  • mündliche und praktische Leistungen

  • sowie schrifltiche Übungen. Diese sind beim schriftlichen Sprachhandlen z. B.

    • die Sammlung von Ideen oder Wortfeldern,
    • die Beratung über Texte,
    • einzelne Überarbeitungsleistungen.

 
Beim Rechtschreiben sind diese z. B.

 

  • das selbstständige Üben und der Übungserfolg,
  • das Zusammenstellen von Wortfamilien,
  • das gemeinsame Nachdenken über Schreibweisen,
  • die Selbst- und Fremdkorrektur.

 

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin bzw. von dem Schüler im Beurteilungsbereich "Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen" erbrachten Leistungen. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.

Im Beurteilungsbereich "Schriftliche Arbeiten" werden in den Klassenarbeiten der Klassen 3 und 4 komplexe Leistungen des Faches überprüft. Dies können sein: freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen. In den schriftlichen Arbeiten können auch geübte Teilfähigkeiten gefordert werden wie Nachdenkaufgaben oder Korrekturaufgaben zum Rechtschreiben, Aufgaben zum Überarbeiten eines Textes, Beantwortung von Fragen zu einem Text. Möglich ist die Kombination mehrerer solcher Aufgaben.

In den Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentlich kurze schriftliche Übungen.

Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch bezieht sich auf die Lernfortschritte in den Sprachkompetenzen, wie sie in den Kompetenzerwartungen und Mindestanforderungen am Ende von Klasse 2 und 4 als Perspektive für die Unterrichtsarbeit festgelegt sind.

Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung wird von Klasse 1 bis 4 kontinuierlich durchgeführt.

Zeugnisse mit Zensurenteil weisen für das Fach Deutsch drei Noten auf: für Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben. Sprachgebrauch fasst die Leistungen im mündlichen und im schriftlichen Sprachhandeln zusammen. Da beide Bereiche für die Sprachbildung gleich wichtig sind, werden sie in der Zeugnisnote gleichwertig berücksichtigt.

So weit für einen Notenbereich schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) vorliegen, werden neben ihren Ergebnissen die sonstigen Leistungen in der Zeugnisnote angemessen berücksichtigt.

Zu sonstigen Leistungen zählen mündliche und praktische Leistungen sowie schriftliche Übungen. Diese sind beim schriftlichen Sprachhandeln z. B. die Sammlung von Ideen oder Wortfeldern, die Beratung über Texte, einzelne Überarbeitungsleistungen. Beim Rechtschreiben sind dies z. B. das selbstständige Üben und der Übungserfolg, das Zusammenstellen von Wortfamilien, das gemeinsame Nachdenken über Schreibweisen, die Selbst- und Fremdkorrektur.

Beim mündlichen Sprachhandeln wird die Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit des Kindes und seine situations- und rollenangemessene Kommunikation bewertet. Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung der Kompetenzen mündlichen Sprachhandelns ist die persönliche Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit des Kindes und seine situations- und rollenangemessene Kommunikation: sich anderen zuwenden und zuhören, sich in Gesprächen äußern, Gesprächsregeln einhalten und über Gespräche reflektieren. Zur Feststellung sind insbesondere Methoden gezielter Schülerbeobachtungen und die gemeinsame Auswertung von erlebter Kommunikation notwendig.

Beim Verfassen von Texten wird die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, Texte in für sie schreibrelevanten Situationen zu verfassen bewertet, d. h. auch sie zu planen, zu schreiben, zu beraten, zu überarbeiten und zu gestalten. Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung ist die Fähigkeit der Kinder, Texte in für sie schreibrelevanten Situationen zu verfassen, d. h. sie zu planen, zu schreiben, sich über ihre Texte miteinander zu beraten, ihre Texte zu überarbeiten und sie zu gestalten. Grundlage für die Bewertung sind Beobachtungen einzelner Teilschritte des Schreibprozesses und das Schreibergebnis.

Beim Rechtschreiben wird die Feststellung überprüft, an welcher Stelle auf dem Weg zur normgerechten Schreibung das Kind steht; Grundlage sind die eigenen Texte der Schülerinnen und Schüler.
Da sich die Kinder der Grundschule im Schreibentwicklungsprozess befinden, wird die Rechtschreibleistung gesondert bewertet. Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung ist die Feststellung, an welcher Stelle des Weges zur normgerechten Schreibung das Kind steht. Grundlage hierfür sind die vom Kind selbst geschriebenen Texte, die vor dem Hintergrund seines Schreibentwicklungsprozesses im Hinblick auf normgerechtes Schreiben ausgewertet werden. In die Bewertung gehen darüber hinaus Teilleistungen des Aneignungsprozesses ein, die beobachtet, gewürdigt und dokumentiert werden, z. B. selbstständiges Üben, methodengestütztes Abschreiben, Umformen von Wörtern.

Beim Umgang mit Texten und Medien wird das Verstehen von geschriebenen Texten sowie von gehörten und gesehenen Medienbeiträgen bewertet. Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung ist das Verstehen von gelesenen Texten sowie von gehörten und gesehenen Medienbeiträgen. Geeignete Methoden zur Feststellung der Lesefähigkeit sind Aufgaben zur Überprüfung des Textverständnisses. Im schriftlichen Bereich sind dies zum Beispiel das schriftliche Beantworten von Fragen zum Text, das Rekonstruieren von Texten, das Weiterführen sowie Umgestalten eines Textes auch in ein anderes Medium. Im mündlichen Bereich sind dies interpretierende Beiträge der Kinder, das mündliche Beantworten von Fragen und das sprecherische Gestalten des Textes.

Lesefertigkeit und das Nutzen von Lesestrategien werden beobachtet und in die Bewertung einbezogen. Das korrekte laute Vorlesen eines Textes ist kein hinreichender Beleg für das Verstehen.

Beim Reflektieren von Sprache wird die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler bewertet, grundlegende Operationen an Wort und Satz durchzuführen und sich metasprachlich zu verständigen.
In ihrem funktionalen Charakter für reflektiertes Sprachhandeln schlagen sich die Leistungen der Sprachreflexion in dem jeweiligen Teilbereich nieder. Teilleistungen werden dokumentiert und fließen in die Bewertung des jeweiligen Fachbereichs ein.