Neuregelung der Quarantäne

in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit der aktuellsten Schulmail vom 09.09.2021 wurden wir über die Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen informiert.
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken.
Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten.
Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn
*... die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen beachtet hat.
*... die betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte alle vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.

Vollständig geimpfte und genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf der Seite des Ministeriums.